Erst- und Zweitstimme

Das bedeuten Erst- und Zweitstimme bei der Landtagswahl

Bei der Landtagswahl in Niedersachsen kann man Erst- und Zweitstimme abgeben. Wir erklären den Unterschied.

Bei der Landtagswahl am 15. Oktober kannst du zwei Stimmen abgeben. Die Erststimme und die Zweitstimme. Der Unterschied zwischen den beiden Stimmen, was du mit welcher Stimme wählst und welche Stimme für uns Grüne wichtiger ist, erläutern wir im Folgenden.

Die beiden Stimmen, die du bei der Landtagswahl abgeben kannst, sind völlig unabhängig voneinander.

Die Erststimme: Du wählst eine Person

Deine Erststimme kannst du einer bestimmten Kandidatin oder einem bestimmten Kandidaten in deinem Wahlkreis geben. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat für den Wahlkreis. In Niedersachsen gibt es 87 Wahlkreise. Von den mindestens 135 Abgeordneten im niedersächsischen Landtag werden also 87 direkt gewählt sein.

Die Zweitstimme: Du wählst eine Partei

Mit der Zweitstimme wählst du keine Person, sondern eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet darüber wie die Sitze im niedersächsischen Landtag auf die unterschiedlichen Parteien aufgeteilt werden. Neben den 87 direkt gewählten Abgeordneten, ziehen mindestens 48 Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien in den Landtag ein. Diese 48 Sitze werden so verteilt, dass die Sitzanteile im Landtag den Zweitstimmanteilen der Parteien bei der Wahl entspricht. Die Zweitstimme entscheidet also darüber wie stark eine Partei im neuen Landtag vertreten sein wird.

Zweitstimme Grün!

Die Zweitstimme ist wichtiger als die Erststimme, weil sie darüber entscheidet wie stark die Parteien im neuen Landtag vertreten sein werden. Deshalb ist die Zweitstimme für die Grünen besonders wichtig, damit grüne Politik auch in den nächsten fünf Jahren eine starke Stimme im niedersächsischen Landtag hat.

Du kannst auf deinem Stimmzettel auch nur eine Stimme abgeben. Deine Wahl wird nicht ungültig, wenn du beispielsweise nur deine Zweitstimme den Grünen gibst. Du kannst deine Erststimme auch einer Person geben, die nicht der Partei angehört, der du deine Zweitstimme gibst. Die Zweitstimme ist also vollkommen unabhängig von der Erststimme. Wichtig ist allerdings, dass klar erkennbar ist wem du gegebenenfalls deine Erststimme und welcher Partei du deine Zweitstimme gibst.

Du kannst übrigens auch ganz gemütlich von zu Hause wählen, und zwar per Briefwahl.