Grüne Politik beeinflusst die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen für bäuerliche Familienbetriebe

Auf Antrag des Kreisvorstandes Bündnis 90 die Grünen im Kreisverband Osnabrück Land beschloss die Kreismitgliederversammlung des Kreisverbandes am 18.03.2017 diverse Änderungsanträge zum Bundeswahlprogramm. Das Bundeswahlprogramm steht als Entwurf zurzeit in der Partei zur Diskussion bevor es auf der Bundemitgliederversammlung vom 16.-18. Juni 2017in Berlin verabschiedet wird. Unser Kreisverband wird 10 Delegierte entsenden.

 

Auch konventionelle Landwirtschaft wird durch Grüne Politik unterstützt

Flächenverbrauch ist weltweit ein Problem. Gute landwirtschaftliche Flächen gehen nicht nur bei uns vor Ort für den Wohnungsbau, Industrie Ansiedlungen oder unsinnige Verkehrsprojekte verloren. Agrarindustrielle Landwirtschaft und internationale Lebensmittelkonzerne sichern sich bundesweit Flächen. Dieses Problem betrifft alle bäuerlichen Betriebe. Mit unserem Änderungsantrag im Bundestagswahlprogramm 2017 stärken wir aus meiner Sicht alle bäuerliche Familienbetriebe unabhängig davon, welches Betriebskonzept sie gewählt haben. Elke Eilers

 

Der Änderungsantrag lautet:

 UK-GL-01 148
Einfügen eines Kapitels
„Der Bodenspekulation Einhalt gebieten“

Deutschland gehört zu den Brennpunkten intransparenter, großflächiger Aneignung von Landflächen durch agrarindustrielle Unternehmen. Das Land ist Schauplatz von Preisexplosionen und die Bundesregierungen haben sich immer wieder vehement für die Interessen der industriellen Landwirtschaft eingesetzt. Das Grunderwerbsrecht für landwirtschaftliche Flächen wird vielfach und in großem Maßstab dadurch umgangen, dass statt der Flächen Anteile an Wirtschaftsunternehmen gehandelt werden, die diese Flächen besitzen. Dadurch entfällt gleichzeitig auch die Grunderwerbsteuer. Wir wollen diese Praxis beenden und setzen uns ein für eine wirksame und transparente Regulierung des Marktes für landwirtschaftliche Böden.“

 

Begründung:

Siehe Text „Landjäger“ der Grünen EU-Fraktion

WB-WH-01 145:

Einfügen eines Kapitels gegen Landraub ( Landgrabbing):

Übernahme des Abschnitts aus Europa-Wahlprogramm 2014:
2

„Landwirtschaft muss in der Entwicklungszusammenarbeit eine größere Rolle spielen. Viele Länder wurden zur Liberalisierung ihrer Agrarpolitik gezwungen, mit verheerenden Folgen. BäuerInnen finden kein Auskommen mehr. Sie können nicht mit den Weltmarkt-Preisen konkurrieren, und die Länder bleiben von Nahrungsmittelimporten abhängig. Die EU-Politik zementiert Strukturen, die unsere Agrarmärkte vor Konkurrenz abschotten und gleichzeitig europäische, hoch subventionierte Überschüsse auf den Weltmarkt werfen. Wir GRÜNE setzen uns für eine Agrarpolitik ein, die auch unsere Partnerländer im Blick hat. Konkret bedeutet das zum Beispiel, die EU-Exportsubventionen abzuschaffen und die EU-Agrarpolitik so zu gestalten, dass durch Dumpingkreise bei Lebensmitteln die Märkte in Entwicklungsländern nicht ruiniert werden.” Für den Export bestimmte Lebensmittel dürfen nicht unterhalb des Weltmarktpreises verkauft werden. Subventionen, die zu einem Absinken der Weltmarktpreise unter die Produktionskosten führen, gehören abgeschafft. Bei Handelsabkommen muss es für Entwicklungsländer Schutzklauseln für Agrarprodukte geben; das Menschenrecht auf Ernährung muss ein Grundsatz in Handelsabkommen sein. Es geht nicht darum, dass die EU die Welt ernährt, sondern dass sich die Bevölkerung in armen Staaten selbst ernähren kann. Agrosprit verdrängt die Produktion von Nahrungsmitteln, etabliert Monokulturen und beschleunigt die Abholzung von Regenwald. Die EU muss ihre Agrospritziele abbauen. In Ländern wie Kambodscha ist bereits die Hälfte des fruchtbaren Landes an ausländische Investoren vergeben. Dieser Ausverkauf (Landgrabbing) geht einher mit einer Vertreibung der Bevölkerung. Wir wollen die sofortige und vollständige Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Boden- und Landnutzungsrechten-, Fischgründen und Wäldern“ der Vereinten Nationen: Europäische Unternehmen müssen daran gehindert werden, in anderen Ländern Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung zu verletzen. Der Spekulation mit Nahrungsmitteln wollen wir mit strengen Regeln entgegentreten. Europäische Entwicklungszusammenarbeit darf Gentechnik weder direkt noch indirekt unterstützen, da diese oft die Bäuerinnen und Bauern in die Abhängigkeit von Saatgutkonzernen bringt und kein wirksames Mittel gegen den Hunger ist. Stattdessen müssen ökologische Anbaumethoden stärker befördert werden.“

Begründung:

Die Begriffe „Landraub“ bzw. „Landgrabbing“ fehlen in dem Wahlprogramm.