Seit mehr als einem Jahr befassen sich Mitglieder und Freunde des Ortsverbandes Bad Essen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/DIE GRÜNEN in jeder Ortsverbandssitzung mit dem Thema der Kompensationsflächen. Nachdem es zunächst galt, Wissen zu dem Thema zu erwerben, wurde im letzten Sommer damit begonnen, die ersten Flächen zu begehen. In diesen Tagen hat sich bestätigt, wie wichtig es ist, sich um diese Flächen zu kümmern:
Der aufmerksame Bürger, der das Wittlager Kreisblatt um Unterstützung gebeten hatte (https://www.noz.de/lokales/bad-essen/artikel/2024121/kahlschlag-im-lockhauser-biotop-erzuernt-naturliebhaber), bat auch unsere Fraktionsmitglieder im Gemeinderat um Aufklärung. Elke Eilers (Fraktionsvorsitzende) schrieb daraufhin einen Brief an die Gemeindeverwaltung Bad Essen und den Landkreis Osnabrück, untere Naturschutzbehörde. Die Antwort der Gemeinde Bad Essen erfolgte kurzfristig und gab sinngemäß den gleichen Inhalt wieder, wie er bereits im Wittlager Kreisblatt veröffentlicht wurde. Der Landkreis antwortete bisher nicht. Die Gemeinde erklärte zudem, dass sie keine Möglichkeit der Begutachtung des Schadens zum jetzigen Zeitpunkt sähe (kein Außendienst wegen CORONA).

Ein Kirchbaum kurz vor dem Blühtenaustrieb. Das Nachzählen der Jahresringe ergab ein Alter von mindestens 30 Jahren. Der Stamm hat einen Durchmesser von ca. 50 cm. (Foto: Eckhard Eilers)
Auch die Nachfrage von Elke Eilers, ob diese Verschiebung der Beweisaufnahme zielführend sei, ergab kein anderes Ergebnis. Wir bleiben an dem Thema dran und berichten über den Fortgang. Insbesondere wollen wir wissen, ob der Bürger, der die Fläche mittels Kahlschlag „auf den Stock gesetzt“ hat, überhaupt zu dieser Maßnahme und der Art der Umsetzung beraten wurde. Wenn ja, von wem, und wenn nein, warum nicht? Unsere These dazu lautet: Es gibt dazu keine Regeln, Zuständigkeiten und Finanzmittel.
Diese Flächen werden für den Artenschutz dringend gebraucht.
Ziel Grüner Kommunalpolitik Politik wird es nun sein müssen, gesetzliche Vorgaben zur Gestaltung der Kompensationsflächen, zur Pflege der Flächen, zu öffentlich nachvollziehbaren Eigentumsverhältnissen, zur Pflegezuständigkeit und zum Controlling zu erarbeiten. Der jetzige Zustand dient dem Zweck der teuer erkauften und bepflanzen Flächen nicht. Die investierten Gelder der Bauherren sollten einem nachhaltigen Ziel dienen. Es ist respektlos gegenüber den Investoren und dem Ziel der Gesellschaft, bebaute Naturrefugien zu kompensieren, wenn der Wert der Flächen nicht erhalten wird. Dieses Ziel wird unserer Meinung nach auch nicht dadurch erreicht, dass die Flächen sich selbst überlassen bleiben. Nach unseren Recherchen gibt es Fälle von Vermüllung, Zweckentfremdung (Zwischenlagerung von Bauschutt), Abholzung oder Minderbepflanzung. Manchmal verschwinden Flächen auf dem Flächennutzungsplan auf wundersame Weise. Es heißt dazu, das seien wohl „Übertragungsfehler“. Wir bleiben am Ball und berichten.
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