Menschenrechte

Die Würde des  Menschen ist unantastbar.

(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 1, Abs. 1)

Menschenrechte

Wir fördern die Integration aller Menschen, die in unserer Gesellschaft leben: arm und reich, deutsch oder nicht-deutsch, jung und alt, mit Beschäftigung oder ohne Arbeit, mit oder ohne Behinderung.

 

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